Privatärztliche Praxis

Privatpraxis Grotemeyer

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

diese Praxis ist eine reine privatärztliche Praxis. Es besteht keine Zulassung für die Behandlung auf Überweisung von gesetzlich versicherten Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.  Als Selbstzahler (z.B. gesetzlich Versicherte) oder auch als Privatpatient erhalten Sie für jede Behandlung eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Diese Praxis ist  keine Notfallpraxis. Wir arbeiten grundsätzlich nur mit festen Terminvereinbarungen.

 Notfälle:

(stationär, Krankenwagen)Tel:  112;  (ambulanter kassenärztlicher  Notdienst) Tel: 116117

Behandlungstermine:

Wir bieten Ihnen individuelle Termine morgens,  nachmittags und auch abends bis 19 Uhr an. Für Patienten der Praxis besteht auch die Möglichkeit eines festen telemedizinischen Video-Termins über eine zertifizierte, gesicherte Verbindung

Telefonisch erreichen Sie uns zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0681  /  68602867

Montag – Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr und  13:30Uhr – 16:30 Uhr

Freitag: 8:30 – 13:30 Uhr

Außerhalb dieser Telefonzeiten können Sie Ihren Namen / Ihre Telefonnummer / Ihren Wunsch  auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück.Prof. Dr. K.-H. Grotemeyer, MHBA

Facharzt  für Neurologie & Psychiatrie (Nervenheilkunde) ; Spezielle Schmerztherapie, Bahnhofstraße 56 (5. Etage, Aufzug), 66111 Saarbrücken

Die Praxisorganisation sowie die Beratung zu Ernährungsfragen liegen in der Hand der Dipl. oec. troph.  Rosemarie Grotemeyer.

Dipl. oec. troph. Rosemarie Grotemeyer

Praxiskonzept

Privatpraxis Grotemeyer

Unsere nervenärztliche / schmerzmedizinische Praxis ist so konzipiert, dass  wir am Tag Ihrer Untersuchung in der Regel bereits Ihrem Hausarzt die Untersuchungsergebnisse per Fax übermitteln können.

Neben der Behandlung und Abklärung nervenärztlicher Krankheitsbilder und der Schlaganfall-Nachsorge ist ein besonderer Schwerpunkt  die Behandlung von Patienten mit chronischen Kopfschmerzen und anderen chronischen Schmerzen. Bei therapieresistenten Depressionen bieten wir die Möglichkeit einer Behandlung mit einer repetetiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) an. Neurologische, Psychiatrische und Schmerzmedizinische Gutachen für Versicherungen, öffentliche Stellen und Gerichte können in begrenztem Umfang zeitnah erstellt werden. Hierzu bitten wir immer vor Beauftragung um eine telefonische Vorabanfrage.

Ziel ist es in der Patientenbehandlung  nervenärztlich und/ oder schmerzmedizinisch umfassend  zu untersuchen, so dass Sie auch ein klares Ergebnis an die Hand bekommen. Es sollen aber erst gar nicht möglichst viele Patienten schnell durchgeschleust werden. Wenn Sie einen Termin bei uns haben, dann ist auch ausreichend Zeit nur für Sie da. Unser Schwerpunkt ist die sprechende Medizin. Wenn  technische Untersuchungen notwendig werden, machen diese keine Hilfskräfte. Auch technische Untersuchungen sind gleichwertige ärztliche Maßnahmen, die der ärztlichen Kompetenz bedürfen.

Die zeitgemäße technische Ausstattung ermöglicht es auch  diagnostisch-technische Verfahren einzusetzen.

Diese sind z.B.

  • Messen der Hirnströme (EEG),
  • Messen der Nervenleitgeschwindigkeit (NLG),
  • schmerzfreie Untersuchung von Nerven mit Ultraschall,
  • Untersuchungen der Muskulatur mit Elektromyographie und Ultraschall,
  • Messung der evozierten Potentiale  (SEP, VEP, AEP),
  • Messung mittels magnetisch-evozierter Potentiale (MEP),
  • Ereigniskorrelierte Potentiale (P300) mit Reaktionszeitmessung, z.B. bei der Demenzabklärung
  • Ultraschallduplexuntersuchung der Halsgefäße
  • wie auch der intrakraniell liegenden Hirngefäße oder auch eine
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung bei fraglicher Hypertonie.
  • Ebenso sind Ultraschalluntersuchungen der Gehirnstrukturen, z.B. im Rahmen der Parkinsonabklärung möglich.
  • schmerzfreie Depressionsbehandlung mittels Magnetfeld (rTMS)
  • Testpsychologische Untersuchungen auch über Ihren PC zuhause
  • Telemedizinische Diagnostik/ Behandlung (s.u.)

 Organisatorisches:

Nicht für jeden Arztbesuch bedarf es der gleichen Zeit, manches geht in 10 Minuten, anderes  wie eine Abklärung eines chronischen Schmerzes kann mehr als nur eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen. Sie wollen nicht warten, wir wollen nicht unter den Zeitdruck des nächsten Termins kommen. Darum machen wir Vorstellungstermine ausschließlich nach Vereinbarung. Je klarer Sie uns telefonisch Ihre Grundanliegen mitteilen, desto besser können wir Ihren Termin planen. Bei einzelnen Krankheitsbildern senden wir Ihnen bereits im Vorfeld Unterlagen zu, mit denen Sie Ihren Untersuchungstermin vorbereiten können.

Unser gut erreichbarer Terminservice sorgt dafür, dass Ihr Termin mit möglichst wenig Wartezeit verbunden ist.

Der Praxis- Telefonservice für Patienten ist von Montag bis Freitag erreichbar (s.o.). Hier können Sie entweder einen Termin in der Praxis  oder auch einen Rückruf vereinbaren (0681 68602867).  Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit einem Rückrufwunsch zusenden (praxis(at)grotemeyer.org).

Krankheitsdaten per E-Mail: E-Mails sind wie Postkarten offen im Netz lesbar. Insofern versenden wir keine Befunde per E-Mail. Auch eignet sich das Internet – solange kein gesicherter Kanal benutzt werden kann – nicht zur Diskussion persönlicher medizinischer Daten. Daher  rufen wir Sie auch bei Terminwunsch immer zurück, um mit Ihnen die Umstände Ihres Terminwunsches abzuklären und den Termin zu bestätigen.

Telemedizinische Betreuung: Ein zertifizierter sicherer Weg die Praxis zu erreichen ist über die Praxissoftware als besonders verschlüsselter Kontakt möglich. Patienten der Praxis erhalten hierzu von uns einen Behandlungstermin und eine persönliche SMS oder E-Mail  für eine sichere  Internet-Video-Konferenzverbindung zur Praxis. Hierzu benötigen Sie einen PC mit Kamera und Soundkarte/Lautsprecher sowie  ein Mikrofon, aber auch ein Laptop, ein I-Pad oder ein Handy funktionieren, soweit Sie einen Zugang zum Internet herstellen können.

Bei Bedarf fragen Sie uns telefonisch nach diesen alternativen Möglichkeiten. Vieles geht in der Tat auch genausogut per Telemedizin.

Videosprechstunde ist mehr als nur ein Corona“Hype“

Die technischen Voraussetzungen für eine Telemedizin mit gesicherten und geprüften telemedizinischen Providern ist heute als gelöst anzusehen. Neben einem PC, einem Laptop und einem iPad ist eine telemedizinische Videosprechstunde heute sogar mit einem Handy möglich. Die medizinischen Voraussetzungen-und das liegt in der Natur der Sache-sind aber immer mit einer kritischen Zurückhaltung zu betrachten.

Der Goldstandard einer ärztlichen Behandlung ist die reale und nicht die virtuelle Ebene. Trotzdem kann Telemedizin – und das zeigt nicht nur die Coronakrise – in vielen Fällen medizinisch gute  Ergebnisse selbst in der Notfalluntersuchung bis dato unbekannter Patienten bringen (Nieser et al. Healthcom 5/19)(https://e-health-com.de/fileadmin/user_upload/dateien/Literaturverzeichnis/EHC_5_2019_Videosprechstunde_Notfall_Teil_II_Literatur.pdf).

 Ob eine „virtuelle“ Behandlung ärztlich sinnvoll ist hängt letztlich von der Fragestellung beziehungsweise vom Krankheitsbild ab. Bei bekannten Patienten in der nervenärztlichen Praxis ist es daher oft unproblematisch, Nachsorgetermine auf die virtuelle telemedizinische Ebene zu verlegen. 

Einzelne neurologische Krankheitsbilder wie z.B. die Abklärung einer Frage nach Polyneuropathie oder nach der Frage eines Karpaltunnelsyndroms, sind schon allein aufgrund der Notwendigkeit der Anwendung technischer Untersuchungen (Elektrophysiologie oder Ultraschall) an die Praxisräume gebunden.

Ganz anders kann es aussehen z.B. bei der Abklärung eines chronischen Kopfschmerzes, bei dem die Patienten in der Regel zahlreiche Ärzte vorher besucht haben und viele technische Untersuchungen bereits vorliegen aber es letztlich nur um die richtige Zuordnung der vom Patienten geschilderten Beschwerden geht. Hier  ist oft eine lange Anamnese, ein Zwiegespräch zwischen Arzt und Patient der entscheidende Punkt, die Schmerzen richtig einzuordnen und dann auch therapieren zu können. Hier reicht die telemedizinische Ebene in vielen Fällen selbst für die schmerztherapeutische Erstanamnese völlig aus. 

Auch für ein Erstgespräch, bei dem erst abgeklärt werden muss, welche Diagnostik in der Praxis noch für die Diagnosefindung notwendig ist, die Telemedizin als Videosprechstunde eingesetzt auch sehr hilfreich, weil sie für die Patienten bedeutet in der heutigen Zeit sich nicht unnötig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis bewegen zu müssen, was besonders wichtig ist, wenn man etwas weiter weg wohnt. Auf der anderen Seite kann der Arzt aufgrund des Erstgespräches bei der dann folgenden ersten Untersuchung in der Praxis bereits notwendige technische Untersuchungen einplanen, sodass ein sonst notwendiger zweiter Termin oft entfallen kann. 

Telemedizinische Termine für eine Videosprechstunde, wie Besuchstermine oder Praxistermine vergeben wir telefonisch (s. Anrufzeiten). Im Erstgespräch mit unserer Praxis zur Terminfindung können wir klären, ob der Untersuchung in der Praxis ein telemedizinischer Kontakt vorgeschaltet werden kann oder gar nur eine telemedizinische Beratung schon weiterhelfen könnte. Trotzdem ist bei nur telemedizinische Beratung immer zu bedenken, dass eine gewisse Restunsicherheit, wenn der Arzt den Patienten körperlich nicht untersuchen können kann, im Gegensatz zu einer Untersuchung in der Praxis, nicht ganz auszuschließen. 

Um hier das Risiko von Missverständnissen möglichst gering zu halten erhalten Patienten wie auch nach einem realen Kontakt in der Praxis immer einen entsprechenden ausführlichen Arztbrief, aus dem man als Patient auch ersehen, was der Arzt aufgrund Ihrer Vorgeschichte verstanden hat und welchen Ratschlag er aufgrund dieses Kenntnisstandes geben kann. 

Grundsätzlich übermitteln wir aber Arztbriefe nicht als E-Mail, sondern konventionell als Post- Brief, da im Gegensatz zum gesicherten Kontakt der Videosprechstunde eine E-Mail vergleichbar einer offenen Postkarte ist

„Gehirn im Focus und Mensch im Blick“

geht auch in einer strukturierten Praxis nicht im reinen Minutentakt.  Trotz telefonischer  Voranmeldung und fester Termine können wir manchmal Wartezeiten nicht ganz vermeiden. Sie können – wenn es wirklich länger dauert – von uns auf Ihr  Handy eine SMS bekommen, wann es „ weitergeht“, so dass Sie mitten in der Stadt diese besondere Lage der Praxis  durch einen Stadtbummel nutzen können.

 

Hinweise und Datenschutz

Privatpraxis Grotemeyer

Sie erreichen uns in der Fußgängerzone (Bahnhofstraße 56) Saarbrücken:

Mit dem Auto: Parkplatz (P6) Lampertshof (ca. 150 m Fußweg), Beethovenplatz (P5) (ca. 150 m Fußweg), Kongresshalle (P11) (ca. 500 m Fußweg)

Mit dem Taxi /Krankentransport: Befahrbarkeit der Fußgängerzone bis 12 Uhr

Mit der Saarbahn, mit der DB oder mit dem Bus:  Ausstieg Hauptbahnhof (ca. 300 m Fußweg)

 

Rechtliche Hinweise:

Privatpraxis GROTEMEYER : Prof. Dr. med. K.-H.Grotemeyer, MHBA, Bahnhofstraße 56, 66111 Saarbrücken,

Für Unterlagen/ Akten/ Gutachten wählen Sie bitte die Postfachadresse: Privatpraxis GROTEMEYER, 66143 Saarbrücken, Postfach 65 04 43

Kontakt: Tel:  0681 / 68602867, Fax:  0681 / 68638632,  E-Mail: praxis (at)grotemeyer.org

Ärzte:  Professor Dr. med. Karl-Heinz Grotemeyer, MHBA

Kammerzugehörigkeit /Aufsichtsbehörde:  Ärztekammer des Saarlandes

Zuständige kassenärztliche Vereinigung:    zz. Privatpraxis

Gesetzliche Berufsbezeichnung:   Arzt

Staat der Verleihung der Berufsbezeichnung: Bundesrepublik Deutschland – Regierungspräsident Münster

Berufsrechtliche Regelung: Berufsordnung für Ärzte zu finden auf www.baek.de

 

Informationen zum Datenmanagement /Datenschutz

Als Praxisinhaber ist der Arzt verantwortlich für den Datenschutz.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Patienten/Patientinnen und Arzt zu erfüllen. Hierzu werden personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet. Dazu zählen Anamnesen, technische Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Therapievorschläge, Berichte an  Gutachter und Befunde. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Ärzte Daten zur Verfügung stellen. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung einer ärztlichen Diagnostik und Behandlung.

Information an Dritte

Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder eine Patienten/Patientinnen-Einwilligung vorliegt. Empfänger dieser personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte oder nichtärztliche Mitbehandler/Mitbehandlerinnen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt z.B. zur Feststellung der Leistungspflicht der zuständigen Krankenkasse durch die Antragstellung zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen, aber auch zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

 Speicherung von Daten

Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich als Arzt dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Danach werden die Daten – soweit keine aktuelle Behandlung besteht – vernichtet. 10 Jahre nach dem letzten Kontakt zwischen Praxis und Patient/Patientin werden die Daten vernichtet.

 Schweigepflicht

Alle Informationen, die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung  seitens der Patientin oder des Patienten geäußert werden, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Rechte der Patienten und Patientinnen

Diese haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Monika Grethel; Fritz-Dobisch-Straße 12; 66111 Saarbrücken; Telefon: 06 81/947 81-0; Telefax: 06 81/947 81-29; E-Mail: poststelle(at)datenschutz.saarland.de; Homepage: http://www.datenschutz.saarland.de

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

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Diese Punkte liegen im Interesse des Nutzers sowie in unserem berechtigten Interesse. Daneben können diese Daten gegebenenfalls verwendet werden, um rechtlichen Verpflichtungen in der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden nachzukommen. In keinem Fall verwenden wir aber die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Wenn jemand mit uns per E-MailKontakt aufnimmt, werden die Daten, wenn jemand bei uns als Patient registriert ist, der entsprechenden Patientenakte zugeführt. In allen anderen Fällen werden diese als vorvertragliche Anfrage betrachtet und bei uns verarbeitet und umgehend nach Erledigung – soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (Arzt-Patienten-Beziehung) vorliegt – gelöscht. Soweit jemand über zertifizierte Arztportale (jameda.de oder patientus.de)  Kontakt für Terminanfragen mit uns aufnimmt, werden diese Anfragen nach Erledigung ebenfalls wieder gelöscht.

Anmerkung: Wir raten davon ab, medizinische Daten per E-Mail zu senden Nutzen Sie hier Fax oder Telefon oder eine zertifizierte gesicherte zertifizierte telemedizinische Verbindung (patientus.de).

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Seite des BFDI – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datennutzungrichten Sie bitte an praxis(at)grotemeyer.org

Für die Inhalte verantwortlich: Prof. Dr. K.-H. Grotemeyer

© Prof. Dr. K.-H. Grotemeyer

 

 

Lebenslauf und Qualifikationen

 

Privatpraxis Grotemeyer

Curriculum vitae

Prof. Dr. med.  K.-H. Grotemeyer

 

geboren 1951 ,  Abitur 1970

Studium der Veterinärmedizin, Humanmedizin in Gießen, Bochum, Münster

1976 Staatsexamen an der WWU Münster

Dissertation 1977 an der JLU Gießen

1976-1977 Tätigkeit als Medizinalassistent in Lüdinghausen

1977 Ärztliche Approbation ( Regierungspräsident Münster)

Assistenzarzt  von 1977 bis 1982 in  Hamm, Essen, Köln. (Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie)

1982 Facharzt für Neurologie und Psychiatrie (Nervenheilkunde)

Oberarzt der Neurologischen Universitätsklinik Münster ab 4/ 1983, Gründung der Kopfschmerzambulanz an der WWU Münster, (neurolog.uni-muenster.de/cms/upload/Schmerzforschung/festschrift2.pdf),

Habilitation für das Fach Neurologie an der WWU Münster  1987, (Thrombozytenfunktion bei neurologischen Erkrankungen, Springer Verlag , ISBN 3-540-18817-7)

Leitender Oberarzt der Neurologischen Universitätsklinik Münster ab 1989, Leiter der Gutachtenstelle der Klinik

1992 Außerplanmäßiger Professor der Universität Münster, verliehen durch die Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW,

Ab 5/ 1994 Chefarzt der Neurologischen Klinik des Klinikums Saarbrücken

Lehrbeauftragter der medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes

1996 Gründung und Leitung  der  überregionalen Stroke-Unit des Klinikums Saarbrücken( http://www.klinikum-saarbruecken.de/de/aktuelles/Seiten/20-Jahre-„Stroke-Unit“-im-Saarland—Schlaganfall—Notfall-mit-neuen-Behandlungschancen.aspx)

1999 bis 2004 zusätzlich auch Ärztlicher Direktor des Klinikums Saarbrücken

gewähltes Mitglied  der Vertreterversammlung  derÄrztekammer des Saarlandes von 1999 bis 2019

Ende 5/ 2017 Ausscheiden als Chefarzt der Neurologischen Klinik des Klinikums Saarbrücken mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters

6/2017 Gründung der Privatpraxis

 

Zusatzqualifikationen

Intensivmedizin,

spezielle Schmerztherapie,

spezielle Labormedizin,

suchtmedizinische Grundversorgung,

genetische Fachkunde,

Zertifizierter Kopfschmerztherapeut der DMKG bis 2020,

Ausbildungsberechtigter der Deutschen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie (DGKN) für neurophysiologische Untersuchungen – EEG, EMG, evozierte Potentiale während der Krankenhaustätigkeit von 1983 bis 2017

Master of Health Business Administration (MHBA) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg

 

Funktionen:

Seit 1994 Regionalbeauftragter der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (http://www.dmkg.de/plz60.html) ,

Mitglied der Arbeitsgruppe Schmerz der DGN

Mitglied der Arbeitsgruppe Stroke-Unit bis 2013

Regionalbeauftragter der Deutschen Schlaganfallgesellschaft bis 2017

 

Aktuelle Mitgliedschaften in Fachgesellschaften

Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Deutsche Gesellschaft für klinische Neurophysiologie, Berufsverband der Neurologen und Psychiater, Deutsche Schlaganfallgesellschaft , Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, International Headache Society, American Stroke Society, Deutsche Gesellschaft für neurologische Intensivmedizin, Deutsche Gesellschaft für Arterioskleroseforschung, Deutsche Gesellschaft zur Begutachtung in der Neurologie.

Nervenärztliche Krankheitsbilder

Privatpraxis Grotemeyer

Im Folgenden haben wir häufige Krankheitsbilder unserer Praxis für Sie aufbereitet, so dass Sie sich schon einmal vorab orientieren können. Unter dem Punkt Menü können Sie die einzelnen schon erstellten Seiten aufrufen.

 

Zweitmeinung zu neurologischen Erkrankungen oder Schmerzzuständen

 Hierfür ist es wichtig, alle Vorbefunde mitzubringen. Schließlich gibt es ja schon eine fachliche Meinung zu Ihren Problemen – diese fußt ja auch auf bis dato bekannten Befunden. Insofern macht es wenig Sinn, alles wieder ganz von vorne zu beginnen.